Abteilungen und Sachgebiete

Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung

Zur Verlängerung des Jagdscheins ist keine persönliche Vorsprache nötig. Sie können die erforderlichen Unterlagen  per Post  (Landratsamt Main-Spessart, Jagdrecht, Marktplatz 8 in 97753 Karlstadt)  zusenden bzw. in den Briefkasten des Haupthauses des Landratsamts in Karlstadt am Marktplatz 8  in einem verschlossenen Umschlag einwerfen. Bitte beachten Sie, dass sich an der Außenstelle (in der Würzburger Straße) kein Briefkasten befindet. Auch bei einer persönlichen Abgabe im  Jagdrecht können wir Ihren Antrag nicht sofort bearbeiten, planen Sie daher bitte immer mindestens eine Woche  Bearbeitungszeit ein. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie Ihre  Unterlagen auf dem Postweg einreichen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich :

  • Jagdschein im Original
  • Versicherungsbestätigung
  • Kopie des Personalausweises
  • Passbild, falls der Jagdschein nicht verlängert werden kann

Der Jagdschein wird Ihnen nach Bearbeitung mit der Rechnung zugesendet. Wir bitten Sie  von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.


Beschreibung

Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Genaue Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Abnahme der Prüfung").

Jagdschein
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Falknerjagdschein
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

Jagdhaftpflichtversicherung
Die Erteilung des Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages- Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

 - Kosten

Die Jagdscheingebühr einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens beträgt grundsätzlich für

  • Dreijahresjagdschein: 150,00 €
  • Einjahresjagdschein:  60,00 €
  • Tagesjagdschein: 15,00 €
  • Jugendjagdschein: 37,50 €
  • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 €
  • Falknereinjahresjagdschein: 15,00 €
  • Falknertagesjagdschein: 7,50 €

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link

verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Untere Jagdbehörde

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

 E-Mail: Jagd@Lramsp.de

Ihre Ansprechpartner
 Frau Menzel
 Telefon: 09353 793-1802
 Fax: 09353 793-7802