Abteilungen und Sachgebiete

Klärschlamm; Entsorgung


Beschreibung

Die thermische Verwertung sollte in Monoverbrennungsanlagen erfolgen, um den wertgebenden Inhaltsstoff Phosphor zurückgewinnen zu können. Vor dem Einsatz von Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in einem Zementwerk sollten Phosphate zuvor abgetrennt werden.

Wegen der Funktion des Klärschlamms als Schadstoffsenke der Abwasserreinigung ist es das Ziel der Staatsregierung, die Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft aus Gründen eines vorsorgenden Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes baldmöglichst zu beenden.

Genauere Informationen zur Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage, an die Sie angeschlossen sind, erhalten Sie beim Landratsamt Main-Spessart

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link

verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Staatliches Abfallrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Ruppert
Zu finden in: Zimmer Nr. 234
 Telefon: 09353 793-1233
 Fax: 09353 793-7233

 Herr List
Zu finden in: Zimmer Nr. 234
 Telefon: 09353 793-1237
 Fax: 09353 793-7237