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Tierschutzrecht; Sachkundeprüfung und Sachkundebescheinigung

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.


Beschreibung

Im Rahmen der Erlaubniserteilung für erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten mit Tieren nach § 11 Tierschutzgesetz muss der Antragsteller eine verantwortliche Person benennen. Die Sachkunde der verantwortlichen Person wird, wenn kein entsprechender beruflicher Ausbildungsabschluss vorliegt, durch ein Fachgespräch bei der Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen (= Sachkundeprüfung). Der Inhalt richtet sich nach der beabsichtigten Tätigkeit, der Art der Tierhaltung, der Tiere etc.

Für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Liegt kein nach dem 05.01.2007 erfolgter entsprechender Berufsabschluss vor, kann der Befähigungsnachweis nach einer Schulung und bestandenen Prüfung von der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden (§ 4 Tierschutz-Transportverordnung). Der Befähigungsnachweis ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

 

Für das Schlachten von Tieren durch Unternehmen ist ein Sachkundenachweis erforderlich, dies betrifft alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung. Das zuständige Ministerium ermächtigt kompetente Einrichtungen entsprechende Schulungen und Prüfungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde den Sachkundenachweis. Sachkundenachweise, die vor dem 01.01.2013 erteilt wurden, werden von der Kreisverwaltungsbehörde bis 08.12.2015 in neue Sachkundenachweise nach europäischem Recht umgeschrieben. Sachkundenachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung sind innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Tierschutz

Staatliches Veterinäramt

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

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