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Krebsregister; Mitwirkung

Seit 1998 registriert das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern neu auftretende Krebserkrankungen in ganz Bayern. Das Krebsregister untersucht die regionale Verteilung und die Trendentwicklung von Krebserkrankungen und stellt diese statistisch-epidemiologischen Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zudem stellt es Grundlagendaten für die Gesundheitsplanung und die epidemiologische Forschung bereit.


Beschreibung

Bei der Diagnose und Therapie von Krebs wurde bis heute weltweit schon viel erreicht. Dennoch müssen jeder zweite Mann und über 40 Prozent aller Frauen im Lauf ihres Lebens damit rechnen, an Krebs zu erkranken. Allein in Bayern erkranken jedes Jahr circa 70.000 Menschen neu an Krebs. Daher ist es wichtig, noch mehr über die Ursachen und die Entwicklung dieser Krankheit herauszufinden. Nur so können wir noch besser Krebserkrankungen verhindern oder behandeln.

In Deutschland gibt es trotz aller Bemühungen immer noch zu wenig verlässliche Angaben zur Krebsverbreitung, da Daten bisher nicht flächendeckend erfasst werden. Durch den Aufbau von bevölkerungsbezogenen Krebsregistern können wir einschätzen, wo in Deutschland welche Krebserkrankung wie häufig auftritt.

Was ist das Krebsregister?

Das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern beobachtet das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von bösartigen Krebserkrankungen, wertet diese Daten statistisch-epidemiologisch aus und stellt Grundlagen für die Gesundheitsplanung und die Forschung bereit. Das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern besteht aus 6 Klinikregistern, der Registerstelle in Erlangen und der davon räumlich, organisatorisch und personell getrennten Vertrauensstelle in Nürnberg.

Die Grundlage für die Krebsregistrierung in Bayern bildet das Bayerische Krebsregistergesetz vom 25.7.2000. Besonders wichtig sind dabei Regelungen zum Datenschutz. Einerseits sollen alle Anforderungen für sinnvolle Auswertungen erfüllt werden - z. B. durch die Vermeidung von Doppelerfassungen. Andererseits ist im Gesetz das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung bei der Weitergabe persönlicher Daten geregelt.

Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) vom 3.4.2013 wird den Bundesländern die Aufgabe übertragen, flächendeckend Strukturen und Erfassungswege für die klinische Krebsregistrierung aufzubauen und weitere Vorgaben, wie zum Beispiel zur Krebsfrüherkennung umzusetzen.

Was habe ich damit zu tun?

Eines steht fest: Ohne Ihre Mithilfe wird es auch in Zukunft keine verlässlichen Daten über die Entstehung und Verbreitung von Krebserkrankungen in Deutschland geben. Ein Krebsregister kann nur dann sinnvolle Analysen durchführen, wenn mindestens 90% aller Neuerkrankungen erfasst sind. Lassen Sie deshalb bitte Ihre Daten melden und helfen Sie mit, dass wir mehr über Krebs erfahren und diese Krankheit noch besser behandeln können!

Wie werden meine Daten weitergegeben?

Wenn bei Ihnen die Diagnose einer bösartigen Krebserkrankung oder deren Frühform gestellt wurde, sollen dies Krankenhausärzte, niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte melden. Falls Sie es möchten, wird Ihr Arzt Sie auch über den Inhalt der Meldung unterrichten. Wenn es von Ihnen gewünscht wird, haben Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Krankheitsdaten zu widersprechen.

Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, der Vertrauensstelle oder auf deren Verlangen den örtlich zuständigen Klinikregistern die erforderlichen Daten der Todesbescheinigungen in verwertbarer Form zu übermitteln. Die Daten dürfen auch direkt den Klinikregistern übermittelt und von den Klinikregistern verarbeitet und genutzt werden.

Sollten Sie noch Fragen oder Bedenken haben, die den Schutz Ihrer Daten betreffen, so können Sie sich jederzeit an die Vertrauensstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern oder an Ihr Tumorzentrum wenden. Kontaktdaten finden Sie unter „weiterführende Links“.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Gesundheitsberatung und Gesundheitszeugnisse

Gesundheitsamt

Gemündener Straße 15-17
97753 Karlstadt

 Telefon: 09353 793-1600
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