Abteilungen und Sachgebiete
Schuldnerberatung
Beschreibung
Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die Folgen der Überschuldung zu beseitigen bzw. zu mildern. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation der Hilfesuchenden.
Siehe auch:
- Insolvenzberatung
- Sozialhilfe
- Kriegsopferfürsorge
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 17 Sozialgesetzbuch I; §§ 4, 6, 16 Sozialgesetzbuch II (für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende); §§ 8, 10, 11 Sozialgesetzbuch XII (für den Bereich der Sozialhilfe); § 25b Absatz 3 Bundesversorgungsgesetz (für den Bereich der Kriegsopferfürsorge)
Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen der Landratsämter, kreisfreien Städte, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle, Schuldnerberatungsstellen bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege http://www.stmas.bayern.de/sozial/schuldnerberatung/index.php