Über 700 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Main-Spessart
05. April 2022
721 Geflüchtete aus der Ukraine sind derzeit im Landkreis Main-Spessart offiziell registriert. Für diesen Donnerstag werden nun weitere 40 Personen erwartet, die vom Ankerzentrum in Geldersheim in den Landkreis verlegt werden sollen. Sie werden zunächst in der Main-Spessart-Halle in Marktheidenfeld, der ersten Anlaufstelle für Geflüchtete im Landkreis, kurzfristig untergebracht. Aktuell befinden sich dort keine weiteren Personen. In der Notunterkunft im Klinikum Marktheidenfeld wohnen derzeit 185 Geflüchtete. Sie erhalten dort auch ihre Verpflegung. Den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde diese Woche durch Mitarbeiter der Landkreisbehörde das Taschengeld ausgezahlt, sodass erste kleine Einkäufe getätigt werden konnten.
In der Jugendherberge in Lohr, einer weiteren Notunterkunft des Landkreises, befinden sich aktuell 43 Geflüchtete aus der Ukraine. Der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes, der diese Einrichtung leitet, zeigt sich sehr zufrieden mit der Situation vor Ort. Einzig die medizinische Versorgung gestaltet sich schwierig. Hier werden noch Ärztinnen und Ärzte gesucht, die bereit sind, Patienten zu betreuen.
128 Personen konnten mittlerweile durch das Landratsamt aus den Notunterkünften in private Unterkünfte vermittelt werden. Diese Menschen müssen – ebenso wie die Geflüchteten in den dezentralen Unterkünften des Landkreises – einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Inzwischen liegen dem Landratsamt sehr viele solcher Anträge vor. Die Sozialverwaltung ist bemüht, diese so schnell wie möglich abzuarbeiten. Dennoch sind momentan noch viele Geflüchtete auf Unterstützung und einen finanziellen Vorschuss durch ihre Vermieter oder Gastgeber angewiesen. „Ich möchte hier ein ganz großes Dankeschön an die Menschen in unserem Landkreis aussprechen, die hier unkompliziert den Geflüchteten helfen und auch Verständnis haben, dass das Landratsamt trotz aller Bemühungen bei dieser großen Zahl der Anträge nicht alle Anliegen sofort bearbeiten kann“, so Landrätin Sabine Sitter.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach Bewilligung über die Verwaltungen der örtlichen Kommunen bar oder als Bargeldscheck ausgezahlt. Die Überweisung der Gelder auf ein Konto ist nicht möglich.
Erste Willkommensgruppen an Schulen eingerichtet
Ein großer Teil der Geflüchteten sind Kinder und Jugendliche und einige von ihnen besuchen bereits die Schule. In Arnstein, Thüngen, Eußenheim, Lohr und Frammersbach wurden die ersten Willkommensgruppen eingerichtet. Dabei handelt es sich um spezielle Gruppen, die dann gebildet werden können, wenn mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine eine Schule besuchen. Hier werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer eigentlichen Schulart vorläufig betreut, lernen Deutsch (teils auch von ukrainischen Lehrkräften) sowie den Alltag in Deutschland kennen, Ansonsten nehmen die Kinder und Jugendlichen am Unterricht der regulären Klassen teil. Allerdings besteht eine Schulpflicht erst nach einem Aufenthalt von drei Monaten. Sind die Schülerinnen und Schüler auf den Schulbus angewiesen, wird von der jeweiligen Schule ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt. Den regulären ÖPNV dürfen die Geflüchteten kostenlos nutzen. Sie müssen ihre Nationalität lediglich mit einem Ausweisdokument belegen oder aber eine Bestätigung der Schule vorlegen.
Für den Schulbesuch müssen die Kinder einen Masernschutz nachweisen können. Ist kein Impfnachweis vorhanden, ist eine kostenfreie Impfung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte möglich. Sollten hierfür Krankenscheine notwendig sein, können diese beim Sozialamt unter Krankenscheinanforderung@Lramsp.de beantragt werden.