Wie geht es nach der Notunterkunft für die Geflüchteten weiter?

22.03.2022

Bereits vergangene Woche sind die ersten Geflüchteten aus der Notunterkunft in eine Privatwohnung gezogen. Ziel ist es, dass die Menschen aus der Ukraine nur eine begrenzte Zeit in den großen Notunterkünften verbringen müssen. Das Landratsamt hat bereits über 220 Wohnungsangebote von hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürgern für private Unterkünfte erhalten, die derzeit geprüft werden. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und daher kann es durchaus etwas dauern bis Kontakt zu den einzelnen Anbietern aufgenommen wird. Das Landratsamt bittet hier um Verständnis. In diesem Zusammenhang sollen in Zukunft auch die Kommunen verstärkt tätig werden. „Die Kommunen bringen durch ihre Ortskenntnis ideale Voraussetzungen mit, um uns bei der Sondierung der Wohnungsangebote zu unterstützen“, so Landrätin Sabine Sitter. Das Landratsamt bittet deshalb darum, Wohnungsangebote nicht nur an Wohnraum@Lramsp.de, sondern gleichzeitig auch an die betreffende örtliche Gemeindeverwaltung zu schicken. 

Neben der Erfassung und der Begutachtung der Wohnmöglichkeiten muss auch im Austausch mit den Geflüchteten geklärt werden, welche Familienverbünde gemeinsam in eine Anschlussunterkunft ziehen möchten. In der Notunterkunft sind daher Mitarbeiter und Dolmetscher des Landratsamtes unterwegs, um zu erfahren, welche Personen verwandt oder befreundet sind und gerne zusammenbleiben möchten. „Mir ist es sehr wichtig, dass wir für die Menschen in dieser schwierigen Lage die für sie beste Lösung der Unterbringung finden“, so Landrätin Sabine Sitter. „Wir können hier nicht schematisch nach Listen arbeiten, sondern auch wenn es etwas mehr Zeit kostet, wollen wir die Betroffenen in das Verfahren einbeziehen. Wir müssen schließlich nach der derzeitigen Lage in der Ukraine davon ausgehen, dass die Menschen für längere Zeit bei uns leben werden.“ 

Wie geht es weiter, wenn eine Wohnung bezogen wird? 

Nach dem Einzug führt der erste Weg zum örtlichen Einwohnermeldeamt, um den neuen Wohnsitz anzumelden. Zu diesem Termin sollten alle vorhandenen Ausweisdokumente mitgebracht werden. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind leistungsberechtigt nach dem Asylbeweberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen müssen beim Sozialamt am Landratsamt Main-Spessart beantragt werden. Die Anträge erhalten sie entweder im Einwohnermeldeamt oder unter www.main-spessart.de/Ukraineexterner Link. Ausgefüllt und unterschrieben muss der Antrag wieder beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Nach Bearbeitung der Anträge erfolgt die Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall am Monatsbeginn über die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Nur in dringenden Ausnahmefällen kann eine Vorschusszahlung erfolgen. 

Innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise müssen die Geflüchteten einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Dieser ist unter dem gleichen Link wie oben genannt zu finden bzw. in den Einwohnermeldeämtern vorrätig. Auch dieser Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben wieder beim örtlichen Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Von hier wird er dann an das Landratsamt weitergeleitet. Das Landratsamt lädt die Antragsteller dann zu einer persönlichen Vorsprache ein. Dies kann aufgrund der großen Zahl der Anträge etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dringend von telefonischen Rücksprachen abzusehen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern. Die drei Schritte Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und Beantragung eines Aufenthaltstitels können in einem Termin auf dem Einwohnermeldeamt geschehen. Am besten die Anträge vorab ausdrucken und die bereits ausgefüllten und unterschriebenen Anträge mitbringen.