Erstmals Förderung für Hebammen im Landkreis Main-Spessart

23.08.2023

Die Gesundheitsregionplus am Landratsamt Main-Spessart hat gute Nachrichten: Erstmals können die Hebammen im Landkreis eine finanzielle Förderung des Freistaats Bayern erhalten.

„Durch ihren unermüdlichen Einsatz tragen die Hebammen maßgeblich dazu bei, dass schwangere Frauen und junge Familien im Landkreis Main-Spessart bestmöglich versorgt und unterstützt werden“, erklärt Tanja Amersbach, Geschäftsstellenleiterin der Gesundheitsregionplus. „Wir freuen uns deshalb, dass diese Prämienzahlung für freiberufliche Hebammen erstmals in Main-Spessart möglich wird.“ Dank einer Kooperation des Landkreises mit Stadt und Landkreis Würzburg können nun auch die Hebammen mit Einzugsgebiet Main-Spessart von der Förderung der Geburtshilfe in Bayern profitieren.

Die Hebammen-Förderung für das Jahr 2023 unterliegt unter anderem folgenden Voraussetzungen:

  • Sie erhalten für das Förderjahr 2023 keine Förderung mit demselben Fördergegenstand (z.B. Niederlassungsprämie, Hebammenbonus)
  • Sie erklären, dass Sie für mindestens zwei Jahre (ab Förderbeginn 01.01.2023) als freiberuflich tätige Hebamme in der Wochenbettbetreuung im Landkreis Main-Spessart tätig bleiben.
  • Sie sind freiberuflich als Hebamme in der Wochenbettbetreuung im Landkreis Main-Spessart tätig
  • Sie haben im Förderjahr 2023 (01.01.-31.12.2023) mindestens 10 Wochenbettbetreuungen im Landkreis Main-Spessart übernommen oder werden diese noch übernehmen

Die Antragsformulare können bei Tanja Amersbach, Geschäftsstelle Gesundheitsregion Plus am Landratsamt Main-Spessart (Telefon 09353 793 – 1217, E-Mail: gesundheitsregionplus@Lramsp.de), bestellt werden.

Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Förderung beantragen möchten, bitten wir Sie, den vollständig unterschriebenen Antrag inklusiv Anlagen bis spätestens 28. August 2023 an das Landratsamt Main-Spessart zu senden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewilligt, solange die finanziellen Mittel dafür ausreichen.

Im Einzelfall ist eine Nachreichung des Antrages bis 15. September 2023 unter Vorbehalt möglich.