Vorsicht empfohlen: Bürger sollten sich und ihre Haustiere vor Waschbären fernhalten und bei Sichtung im Ortsgebiet die Kommune informieren!

29.06.2023

Waschbär

Bild: hkuchera/Adobe Stock

Viele finden sie niedlich und süß – trotzdem empfiehlt das Landratsamt, zu Waschbären Abstand zu halten, da sie Krankheiten übertragen und Schäden verursachen können. Wer einen oder mehrere Waschbären auf seinem Grundstück oder im Ortsbereich antrifft, sollte seine Kommune darüber informieren. Keinesfalls dürfen sie gefüttert oder als Haustier gehalten werden.

Der Waschbär (Procyon lotor) stammt ursprünglich aus Nordamerika und gilt hierzulande als invasive gebietsfremde Art. Dennoch breitet er sich im gesamten Bundesgebiet aus, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Ansiedlung in den 1930er Jahren in Nordhessen zurückgeht. Hinzu kommt, dass der Waschbär hierzulande keine natürlichen Feinde hat. Aufgrund dessen sind die Zahlen sprunghaft angestiegen, so auch im Landkreis Main-Spessart: Im Jahr 2012 kamen 144 Tiere durch Jagd oder Unfälle zu Tode, im Jahr 2017 waren es 351 und 2022 mit 676 bereits ein Vielfaches. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen.

Die Tiere leben gern in Laubmischwäldern, vor allem in Gewässernähe, sie schlafen auf oder in Bäumen oder in verlassenen Dachs- und Fuchsbauten, in Parkanlagen, Gärten, Schuppen oder Wohnhäusern. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv und ruhen in der Regel tagsüber. Waschbären ernähren sich von Früchten, Obst, Beeren, Getreide, Nüssen, Gemüse, Vögel und deren Eiern, Regenwürmern, kleinen Wirbeltieren wie Mäusen, Abfällen des Menschen etwa aus der braunen oder gelben Tonne oder vom Komposthaufen, Fischen, Fröschen und Laich.

Als invasive Art in unseren Breiten sind sie für unser Ökosystem schädlich: Waschbären sind Nesträuber, v.a. bei Bodenbrütern kommt es zu Bestandseinbußen. In MSP sind besonders Fledermäuse und Feuersalamander betroffen, zudem koloniebrütende Vogelarten (Graureiher, Kormoran). Waschbären laufen auch an Krötenschutzzäunen an den Straßen entlang und fressen die in Sammeleimer gefallenen Kröten. Waschbären können auch Schäden an Feldfrüchten (z.B. Mais) bzw. Obst, Gemüse und Geflügel verursachen.

Menschen sollten sich und ihre Haustiere von Waschbären und deren Ausscheidungen fernhalten, da sie Tollwut und Staupe (eine Viruserkrankung, die auch Hunde und Katzen befällt) sowie den auch für Menschen gefährlichen Parasiten Waschbärenspulwurm übertragen. Das Landratsamt rät auch im Umgang mit Waschbärenkot zur Vorsicht. Dieser sollte nur unter erhöhten Hygienevorkehrungen (FFP-Maske, Einmalhandschuhe, anschließend Hände, verwendete Gegenstände und Schuhe gründlich waschen) aus den Gärten, Sandkästen oder von Spielplätzen entfernt werden. Hunde und Katzen, die mit Waschbärenkot in Berührung gekommen sind, sollten entwurmt werden.

Auch an Gebäude treten häufig Schäden durch Waschbären auf: Sie suchen und schaffen sich Höhlungen zum Nisten in Dachböden bzw. Fassaden von Wohnhäusern, Scheunen, Carports und Garagen. Dadurch können erhebliche Schäden entstehen (Zerstörung von Dämmmaterialien, außerdem hinterlassen sie stinkende Überreste auf Dachböden oder sorgen für Lärmbelästigung in Gebäuden).

Zum Schutz vor Waschbären werden die Gebiete gefährdeter Arten wie beispielsweise dem Feuersalamander teilweise eingezäunt, Überkletterschutzmanschetten an Hort- und Höhlenbäumen gefährdeter oder besonders schutzbedürftiger Arten angebracht und Fledermausquartiere gesichert.
Waschbären unterfallen dem Jagdrecht und dürfen als invasive und gebietsfremde Art ganzjährig bejagt werden. Sie sind keine Haustiere und dürfen nicht als solche gehalten werden.

Es wird empfohlen, Garten, Wohn- und Lagerräume für Waschbären möglichst unattraktiv und unzugänglich zu gestalten (keine Speisereste auf den Kompost geben, Sandkästen abdecken, Fallrohre von Dachrinnen schließen) sowie Haustiere nicht außerhalb der Wohnung zu füttern.

Das Landratsamt Main-Spessart berät gerne zu Präventivmaßnahmen und stellt im Bedarfsfall einen Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem zuständigen Jagdpächter her. Über die im Einzelfall angemessenen Maßnahmen entscheidet der Jagdausübungsberechtigte. 

Erster Ansprechpartner beim Auftreten von Waschbären innerhalb des Siedlungsbereichs ist die Kommune als örtliche Sicherheitsbehörde (Ortspolizeibehörde). Sie kann Anordnungen zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder von Sachwerten treffen. Kommt die Ortspolizeibehörde zu dem Schluss, dass kein öffentliches Interesse an einer Anordnung vorliegt, kann der Betroffene – auf eigene Kosten – einen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung beauftragen. Dieser hat die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Tierschutz bzw. Jagdrecht) einzuhalten. Ein eigenes Tätigwerden, z.B. Fallenjagd auf eigenem Grundstück, ist nicht gestattet und kann ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.