Wasserentnahme aus Gewässern nur noch eingeschränkt erlaubt

17.08.2022

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und dem sehr niedrigen Wasserstand, den inzwischen viele Gewässer in Main-Spessart aufweisen, sah sich gestern das Landratsamt gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen: Das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern der II. oder III. Ordnung (wie z.B. der Aura, der Lohr, dem Gespringsbach oder Seen) ist damit ab sofort bis einschließlich 30. September 2022 untersagt.

Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an diese Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Wasser darf aber weiterhin mit Handgefäßen (Gießkannen, Eimern) ohne Einsatz von Pumpen oder sonstiger maschineller oder tierischer Hilfen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr entnommen werden, also etwa dann, wenn Wasser zum Löschen eines Feuers benötigt wird. Die Entnahme von Wasser bleibt aus diesen Gewässern ebenfalls zulässig, sofern und insoweit hierfür eine Zulassung (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) erteilt worden ist (z.B. für die Landwirtschaft) und wirksam ist. Sollte es erforderlich sein, auch die genehmigten Wasserentnahmen einzuschränken, wird eine gesonderte Anordnung durch das Landratsamt erfolgen.

Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.main-spessart.de/aktuelles/amtsblattexterner Link.