Neue Parkregelungen am Impfzentrum Main-Spessart

23.06.2022

Seit Ende März befindet sich das Impfzentrum Main-Spessart in der Ringstraße 4 in Karlstadt. Das Landratsamt hat dafür das ehemalige Gebäude des EP Medienlandes, einschließlich der dazugehörigen Parkplätze, angemietet.  

Die vorhandenen Parkplätze sind innenstadtnah und daher natürlich bei den Bürgerinnen und Bürgern begehrt, auch um Erledigungen in der Stadt zu tätigen. Daher war es sowohl dem Landratsamt als auch der Stadt Karlstadt ein Anliegen, den Bürgern der Stadt eine Nutzung soweit möglich zu ermöglichen. Es galt daher die Balance zu finden zwischen der notwendigen Gewährleistung der Parkplätze für den Impfbetrieb der Impflinge aus ganz Main-Spessart mit guter Verkehrsanbindung und barrierefreiem Zugang und dem Interesse der sonstigen Nutzung durch die Bürger. Nach ausgiebigen Gesprächen der Stadt Karlstadt und dem Landratsamt haben wir nun folgende Vereinbarung getroffen: 

Die Parkplätze sind Mo-Fr 9-17 Uhr und Sa 9-15 Uhr Personal und Besuchern des Impfzentrums vorbehalten, um während der Öffnungszeiten des Impfzentrums die hierfür erforderliche Nutzung zu gewährleisten. 30 Stellplätze werden nun für den öffentlichen Parkverkehr von Montag bis Freitag 17 Uhr bis 9 Uhr, sowie von Samstag 15 Uhr bis Montag 9 Uhr generell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.  
Die Parkplätze werden in Kürze durch Verkehrsschilder mit den jeweiligen Nutzungszeiten gekennzeichnet. Besucherinnen und Besucher des Impfzentrums erhalten im Impfzentrum Parkausweise für die Nutzung der Stellplätze.  

Dass die angeordneten Parkregelungen eingehalten werden, überwacht der Verkehrsüberwachungsdienst. Damit soll sichergestellt werden, dass der in den 
Abendstunden und am Wochenende zur Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegebene Parkraum insbesondere morgens und im Laufe des Tages auch tatsächlich zum Betrieb des Impfzentrums zur Verfügung steht. Dies soll vor allem älteren oder gehbehinderten Menschen den Zugang zum Impfzentrum erleichtern.  

Damit wird auch den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgegebenen Kriterien für ein Impfzentrum Rechnung getragen. Das Ministerium fordert hier eine gute Erreichbarkeit und ausreichend Parkmöglichkeiten sowie einen barrierefreien Zugang. „Durch die Weitläufigkeit des Flächenlandkreises ist insbesondere auch ausreichender Parkraum für die Wahrnehmung der Impftermine durch die Besucher erforderlich, um dieser Aufgabe gerecht zu werden und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bestmöglich sicherzustellen“, erläutert Abteilungsleiterin Jacqueline Ratka vom Landratsamt.