Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Spessart vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt
01.02.2022
Nachdem die Zahl unangemeldeter Versammlungen auch im Landkreis Main-Spessart deutlich gestiegen ist, hatte das zuständige Landratsamt am 17. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Rahmenbedingungen dafür festzulegen. Darin ist unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske) und der stationäre Verbleib der Versammlung an einem Ort vorgeschrieben. Gegen diese Beschränkungen hatte am vergangenen Freitag eine Privatperson aus dem Landkreis vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Eilrechtsschutz eingelegt. Dieser hatte jedoch keinen Erfolg, die Allgemeinverfügung hat weiterhin Bestand.
Das Gericht hat in seiner Entscheidung am Montag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung im Rahmen des Eilrechtsschutzes bestätigt. Es sah die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Beschränkungen grundsätzlich als geeignet, dem aktuell in Main-Spessart erhöhten Infektionsrisiko (das insbesondere durch die rasante Verbreitung der Omikronvariante gegeben ist) zu begegnen, ebenso wie den Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner, die sich auch verkehrsbedingt ergeben können.
Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Spessart unverändert in Kraft und alle Teilnehmer von Versammlungen sind auch weiterhin gefordert, sich an die Vorgaben zu halten. Andernfalls ist mit Geldbußen zu rechnen.