Gesundheitsamt Main-Spessart überlastet

19.01.2022
Die Infektionszahlen im ganzen Land steigen aufgrund der Omikron-Welle aktuell stark an. Das führt dazu, dass bundesweit die Gesundheitsämter an Ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Auch im Landkreis Main-Spessart ist das Infektionsgeschehen inzwischen sehr dynamisch, weshalb das Gesundheitsamt nun darauf hinweist, dass derzeit nicht mehr alle Fälle zeitnah bearbeiten werden können. Es wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Gesundheitsamt@Lramsp.de an das Gesundheitsamt. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass nicht alle Anfragen beantwortet werden können. Um weiterhin die Kontaktnachverfolgung der vulnerablen Gruppen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Polizei, Feuerwehr, etc. zu gewährleisten, werden die Fälle aktuell streng priorisiert.

Das Gesundheitsamt appelliert daher dringend an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Auch ohne persönliche Anordnung müssen sich Menschen mit positivem Testergebnis in Isolation begeben, Verdachtsfälle in Quarantäne. Dies ist über eine Allgemeinverfügung geregelt BayMBl. 2022 Nr. 40 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.deexterner Link), eine individuelle Anordnung ist nicht nötig. Informieren Sie ihre Kontaktpersonen selbstständig und umgehend, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.

Die Dauer für Quarantäne (als Kontaktperson) und Isolation (bei Infektion) beträgt aktuell zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch PCR oder Antigen-Schnelltest möglich. Bei Personen in Isolation gilt das nur, wenn sie vor der Testung für 48 Stunden symptomfrei waren. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Kindern in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei Quarantäne bereits nach fünf Tagen möglich.

Da es immer wieder zu Irritationen kommt, weil Quarantäneanordnungen verspätet zugestellt werden und rückwirkend zur Isolation aufgefordert wird, erklärt das Gesundheitsamt, dass dieses Schreiben insbesondere als Beleg für z. B. den Arbeitgeber dient und daher auch im Nachgang noch versandt wird.