Führerschein im Original aber kein Bargeld in die Post zum Führerscheintausch

18.01.2021

Der Umtausch der alten Führerscheine kann mittlerweile auf dem Postweg erledigt werden, jedoch bittet das Landratsamt unbedingt Folgendes zu beachten:

  • bitte dem Antrag kein Bargeld beifügen. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung
  • es muss der Original-Führerschein beigelegt werden, keine Kopie
  • wer vor 1953 geboren ist, muss jetzt nicht umtauschen
  • aktuell sollten die Jahrgänge 1953 – 1964 umtauschen

Zusätzlich wurde bei der Innenministerkonferenz beschlossen, dass die aktuell einschlägige Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 – 1958 um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli verlängert werden soll. Bis zum Inkrafttreten der Änderung soll kein Verwarnungsgeld von der Polizei erhoben werden.