Neue Richtsätze für Hochbauten

Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart gibt bekannt, dass ab 1. Februar im Baugenehmigungsverfahren neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten gelten. Diese können ab sofort hier heruntergeladen werden.

Die Richtsätze sind im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten zugrunde zu legen. Die letzte Bekanntgabe erfolgte zum 1. Februar 2019. Seitdem sind jedoch die Baukosten um 3,77 % angestiegen, so dass die Richtsätze auf Grundlage des Baupreisindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben werden mussten.

Die Entwurfsverfasser werden gebeten nur noch die neuen Richtsätze zu verwenden, da der Zeitpunkt der Genehmigung ausschlaggebend ist.

Für Rückfragen steht Harald Bauer, Diplom-Ingenieur am Landratsamt Main-Spessart, Tel.: 0 93 53 / 793 – 12 27 zur Verfügung.