Landratsamt erstattete Strafanzeige wegen Biberdamm-Entfernung

Am Lohrbach in Höhe „Kalter Grund“.im Gemarkungsbereich Neuhütten wurde ein Biberdamm zerstört. Das stellte die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Main-Spessart bei einer Kontrolle fest. Dadurch wurde der Fortpflanzungs- und Ruheraum einer ganzen Biberfamilie höchstwahrscheinlich vernichtet. Es wird davon ausgegangen, dass der Damm zwischen dem 7. und 15. Januar beseitigt wurde. Die Behörde erstattete wegen diesem illegalen Eingriff in einen Biberlebensraum Anzeige gegen Unbekannt. Wird der Täter gefasst, droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lohr entgegen.

Wie Dieter Stockmann, der Leiter der Naturschutzbehörde mitteilte, leben Biber in Familienverbänden. Sie verfügen über feste Reviere, die sie gegenüber familienfremden Artgenossen verteidigen. In den Revieren existieren in der Regel mehrere genutzte Bauten. Biberdämme werden vor allem nur dann gebaut, wenn die Tiefe bzw. Ausdehnung vorhandener Wasserflächen nicht zur Anlage von Bauten und zur sicheren Nahrungsbeschaffung sowie zur Einlagerung von Wintervorräten ausreicht.

Der Biberdamm schützt die eigentliche Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Bibers und unterliegt damit auch dem gesetzlichen Schutz. Im Biberbau leben die Elterntiere und die dies- und vorjährigen Jungtiere zusammen. Die Paarung erfolgt hauptsächlich im Januar und Februar. Nach einer Tragzeit von 15 Wochen werden im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni die Jungen geboren. Die Jungen werden bis zu drei Monate gesäugt, auch wenn sie bereits früher beginnen, feste Nahrung zu fressen. Im Alter von frühestens zehn Monaten erfolgt der Zahnwechsel, erst dann sind die Jungbiber in der Lage, Gehölze zu fällen und sich selbständig Nahrung zu beschaffen. Bis dahin bleiben sie von den Eltern abhängig.

Das Tier ist ein reiner Vegetarier. Der Biber fällt Gehölze in der vegetationslosen Jahreszeit nur, um an Winternahrung oder an Holz für seine Dämme zu gelangen. In der restlichen Jahreszeit ernährt er sich von Kräutern, Gräsern und Wurzeln.

Es gehört zum Verhaltensrepertoire des Bibers, dass er versucht an seinem Wohngewässer durch Dammbau stets die für ihn optimale Wasserstandshöhe herzustellen. Eine häufige, wiederholte Verkleinerung oder Abtragung von Dämmen und die dadurch ausgelösten Wasserstandsschwankungen führen zu einer unnatürlich erhöhten Bautätigkeit des Bibers, die über das notwendige gelegentliche Reparieren der Dämme hinausgeht. Der damit verbundene Zeit- und Energieeinsatz kann die ausreichende Anlage von Nahrungsvorräten für die Überwinterungszeit in Frage stellen oder zur Schwächung der biologischen „Fitness“

der Tiere führen. Als unmittelbare Folge kann dies wiederum zu einer erhöhten Sterblichkeit führen, zu einer geringeren Nachwuchsrate oder zur Abwanderung der betroffenen Tiere.

Der Gesetzgeber hat den Biber aufgrund seiner hohen ökologischen Funktion unter besonderen Schutz gestellt. Eingriffe in den Lebensraum des Bibers können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

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Foto (Landratsamt): Durch den zerstörten Biberdamm strömt das Wasser des Lohrbachs.