Der Pflegestützpunkt informiert: Das ändert sich in der Pflege ab 1. Januar 2024 - Verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige

20.12.2023
Die Pflege zuhause ist ein wesentlicher Bestandteil in unserer Gesellschaft. Diese soll durch die Pflegereform 2023 gestärkt werden. Um die Finanzgrundlage zu stabilisieren hatte das Bundesministerium für Gesundheit in einem ersten Schritt die Beiträge zur Pflegeversicherung angepasst und insbesondere für Menschen ohne Kinder in diesem Jahr angehoben. Ab 1. Januar 2024 wird es nun in einem zweiten Schritt für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Leistungsverbesserung geben und das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. Darüber informiert der Pflegestützpunkt Main-Spessart.

Laut dem Bundesgesundheitsministerium kommen folgende Änderungen zum 1. Januar 2024:

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Steigerung der Beträge für die ambulanten Sachleistungen
  • Jährlicher Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (statt wie bisher einmalig)
  • Priorisiertes Entlastungsbudget für Pflegebedürftige bis 25 Jahre
  • Anhebung der Zuschläge für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Sofern Pflegebedürftige das Pflegegeld bereits beziehen, müssen diese nichts weiter unternehmen. Das Pflegegeld wird dann automatisch angepasst.

Pflegebedarf Pflegegeld aktuell Pflegegeld ab 1. Januar 2024
Pflegegrad 1  Kein Anspruch Kein Anspruch
Pflegegrad 2 316 € 332 €
Pflegegrad 3  545 € 572 €
Pflegegrad 4  728 € 764 €
Pflegegrad 5  901 € 946 €

Die weitere Planung des Bundesgesundheitsministeriums sieht zum 1. Januar 2025 eine erneute Anhebung des Pflegegeldes um weitere 4,5 % vor. Anschließend ist eine Leistungsanpassung alle drei Jahre geplant, je nach Preisentwicklung.

Auch im stationären Pflegebereich werden die Sätze zum 1. Januar 2024 angehoben. Je nach Aufenthaltsdauer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 dann Zuschläge in Höhe von 15 % bis 75 % des Eigenanteils. Konkret bedeutet das:

  • bis zwölf Monate Aufenthalt: 15 % statt wie bisher 5 % des Eigenanteils
  • ab 12 Monaten Aufenthalt: 30 % statt wie bisher 25 % des Eigenanteils
  • ab 24 Monate Aufenthalt: 50 % statt bisher 45 % des Eigenanteils
  • ab 36 Monate Aufenthalt: 75 % statt bisher 70 % des Eigenanteils

Wer weitere Informationen benötigt, kann sich gerne an den Pflegestützpunkt Main-Spessart in Gemünden wenden. Dort gibt es eine kostenfreie Beratung rund um das Thema Pflege (Tel: 0 93 53 / 793 – 44 00). Auch in Marktheidenfeld bietet der Pflegestützpunkt nach wie vor eine Sprechstunde (freitags von 8:30 Uhr – 13 Uhr) im ehemaligen Klinikum (Baumhofstraße 93) an, allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung.