Schuleingangsuntersuchung für die Kinder des Einschulungsjahrgangs 2025/2026 startet im Januar 2024

19.12.2023
Eltern, deren Kinder im September 2025 regulär eingeschult werden, erhalten nach und nach in den nächsten Wochen und Monaten Post vom Gesundheitsamt: Die Einladung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung. Eingeladen sind Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und dem 30.09.2019 geboren sind, auch wenn die Nutzung des Einschulungskorridors geplant ist. 
Sollen Kinder, die zwischen 01.10.2019 und 31.12.2019 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, müssen sich die Eltern aktiv bei dem Gesundheitsamt melden, da die Information über eine vorzeitige Einschulung nicht an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird.  

Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) 
Eine Fachkraft für Sozialmedizin führt bei den Kindern ein standardisiertes Entwicklungsscreening durch. Hier wird unter anderem die sprachliche und feinmotorische Entwicklung überprüft als wichtige Voraussetzung für das spätere Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Die medizinische Vorgeschichte des Kindes wird erfasst, sowie das Vorsorgeheft und der Impfausweis kontrolliert. Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird 
ebenso getestet. 
Der Untersuchungsumfang der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ist im Vergleich zur früheren Schuleingangsuntersuchung deutlich erweitert. So werden zusätzlich unter anderem das Zahlen- und Mengenverständnis, die visuelle Wahrnehmung und die Grobmotorik überprüft. 

Zusätzliche schulärztliche Untersuchung bei Bedarf  
Im Rahmen der Untersuchung vor der Einschulung (rSEU) haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Bei der Untersuchung werden die Kinder körperlich untersucht und der Entwicklungsstand erfasst. Auch wenn sich beim Schuleingangsscreening 
oder bei den Früherkennungsuntersuchungen Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, wird zu einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt eingeladen.