Sicherung ermittelter Überschwemmungsgebiete

15.11.2023
In den vergangenen Jahren haben sich infolge des Klimawandels die Hochwasserereignisse – auch in Main-Spessart – gehäuft. Deshalb ist der Landkreis verpflichtet, zum vorbeugenden Hochwasserschutz die als Überschwemmungsgebiete ermittelten Gebiete vorläufig zu sichern.

Dies betrifft folgende Gemeinden:

  • die Gemeinde Eußenheim in den Gemarkungen Aschfeld, Bühler, Hundsbach, Münster und Obersfeld durch den Aschbach
  • die Gemeinde Erlenbach bei Marktheidenfeld und die Stadt Marktheidenfeld in den Gemarkungen Erlenbach und Marktheidenfeld durch den Erlenbach
  • die Marktgemeinde Frammersbach in der Gemarkung Frammersbach durch den Laubersbach
  • die Marktgemeinde Zellingen in der Gemarkung Zellingen durch den Leinacher Bach

Zur Folge hat diese Maßnahme in erster Linie, dass in den gesicherten Überschwemmungsgebieten nicht mehr ohne weiteres neue Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei hochwasserangepasster Bauweise und bei Ausgleich des verlorengehenden Rückhalteraums.

Die vorläufige Sicherung gilt bis das jeweilige Überschwemmungsgebiet endgültig per Verordnung festgesetzt ist, längstens jedoch fünf Jahre lang.

Eingesehen werden können die Karten der Überschwemmungsgebiete im Landratsamt Main-Spessart, auf den Dienststellen der betroffenen Gemeinden sowie im Internet unter www.main-spessart.de/aktuelles/veroeffentlichungen/index.htmlexterner Link.

Bei weiteren Fragen steht das Landratsamt Main-Spessart unter der E-Mail-Adresse Wasserrecht@Lramsp.de gerne zur Verfügung.