Öffentlicher Personen Nahverkehr

Aktuelles

Ab dem 1. Januar 2024 kommt es zu einer Neugestaltung und auch Erweiterung des Linienbündels 1. Aus den bisherigen Linien 8067 und 8068 wird dann die Linie 613 und aus den Schulfahrten Karlstadt-Steinfeld wird die Linie 611. Weitere Informationen erhalten Sie <hier>.

Zum 01.08.2023 wird eine Preissteigerung aufgrund der Tarifanpassung im Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) stattfinden. Alle neuen Medien (Preistabellen, Fahrkarten-Broschüre etc.) finden Sie ab sofort online unter www.vvm-info.deexterner Link
 


Fahrplanauskunft

Fahrplanauskünfte erhalten Sie über das VVM-Servicetelefon Montag - Freitag von 9 - 19 Uhr, Samstag von 9 - 18 Uhr unter 0931 36 886 886
Bitte beachten Sie, dass die Mobilitätszentrale am 24.12. und 31.12. geschlossen ist.

Alle Fahrpläne des Landkreises Main-Spessarts finden Sie auch im PDF-Format auf der Homepage des VVM unter www.vvm-info.de/pdf_fahrplan/externer Link

Alternativ erhalten Sie über www.vvm-info.de/echtzeit_fahrplanauskunft/externer Link oder die kostenlose VVM-App Fahrplanauskünfte mit minutengenauer Echtzeitanzeige.

Gedruckte Fahrplanhefte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, im Landratsamt oder beim Kundenzentrum Main-Spessart in Gemünden.
 


Information Deutschlandticket und Bayerisches Ermäßigungsticket 

Das Deutschlandticket gibt es seit dem 1. Mai 2023 als digitales Jahresticket für 49 Euro pro Monat. Es gilt in allen Bussen und im Rufbus Main-Spessart als Fahrschein. Im Linientaxi muss wie bisher ein Zuschlag gezahlt werden.

Ab dem 1. September 2023 wurde daneben das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Hierbei handelt es sich erstmal um ein reguläres Deutschlandticket. Allerdings übernimmt hier der Freistaat Bayern nochmal 20 Euro der Kosten, womit die berechtigten Ticketnutzer nur noch 29 Euro pro Monat zu zahlen haben. Das Ticket wird nur als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar. Für den Bestellvorgang wird eine Berechtigungsprüfung benötigt. 
Studierende erhalten das Ermäßigungsticket direkt über den jeweiligen Ticket-Link ihrer Hochschule ab dem Wintersemester 2023/2024.

Hinweis: Im Landkreis Main-Spessart erhalten Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse weiterhin das 365-Euro-Ticket.

Bestellmöglichkeiten:
Weitere Informationen zum Deutschlandticket und bayerischen Ermäßigungsticket erhalten Sie unter

www.deutschlandticket-mainfranken.deexterner Link

Dort gelangen Sie auch zum neuen Online-Ticketshop der Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH, der interessierten Fahrgästen seit Mitte August 2023 in enger Partnerschaft mit der APG (Landkreis Würzburg) und den Stadtwerken Schweinfurt eine moderne Plattform bietet, auf der das bayerische Ermäßigungsticket sowie das reguläre Deutschlandticket nutzerfreundlich erworben werden kann.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket und auch Hinweise zum bayerischen Ermäßigungsticket sind zudem ergänzend auf der Homepage des vvm www.vvm-info.de/home/fahrkarten-preise/deutschlandticketexterner Link zu finden.

Hinweis:
Das Ticket ist ein persönlicher Fahrschein, daher müssen Kunden immer einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen und bei der Fahrscheinkontrolle zeigen. Dies ist in den Tarifbestimmungen so vorgesehen. Es werden alle Deutschlandtickets anerkannt, ob diese in einer App, im Wallet des Smartphones, als Papierausdruck oder als Chipkarte vorliegen.
 

Allgemeinverfügung Deutschlandticket Allgemeinverfügung Deutschlandticket, 1470 KB

Allgemeinverfügung Deutschlandticket 2024 Allgemeinverfügung Deutschlandticket 2024, 772 KB

 


365 Euro Ticket

Das Ticket muss jährlich neu beantragt werden. Es ist vor allem für Schüler und Azubis erhältlich.

Räumlich ist es für die Stadt und Landkreis Würzburg, die Stadt und Landkreis Kitzingen und den Landkreis Main-Spessart gültig. Busse, Straßenbahnen und die Züge der Deutschen Bahn können damit genutzt werden.
 
Alle Informationen zu dem neuen 365-Euro Ticketexterner Link

Das 365-Euro-Ticket erhalten Sie im MSP-Kundenzentrum in Gemündenexterner Link
 


EG Verordnung 1370 sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.

Artikel 7 Abs. 1 lautet: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließliche Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehren und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Liniennetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“

Gesamtbericht Main-Spessart Gesamtbericht Main-Spessart, 101 KB
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