Bayerische Energie-Härtefallhilfen auf den Weg gebracht


Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember Eckpunkte für ein bayerisches Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen:

  • Die EHFH sieht grundsätzlich sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor.
  • Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen sein (KMU) unabhängig von Rechtsform und Branche und einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion.
  • Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Diese wird vermutet, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Notwendig ist zudem eine positive Liquiditätsvorausschau.
  • Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden. Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet.
  • Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022.
  • Es gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. 250.000 Euro für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend. Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund stellen. Grundsätzlich gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 6.000 Euro.
  • Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt – wie bei den Corona-Härtefallhilfen – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
  • Der Programmstart wird noch im Januar 2023 angestrebt; dazu wird Bayern eine eigene Antragsplattform verwenden, da der Bund keine zentrale Lösung zur Verfügung stellen will.