Novemberhilfe geht an den Start


Analog zur Überbrückungshilfe müssen die Anträge zur Novemberhilfe von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt geprüft und eingereicht werden. Davon ausgenommen sind Soloselbstständige mit ELSTER-Zertifikat und einer maximalen Förderung von 5.000 Euro. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt wieder die Bearbeitung der Anträge.

Antragsberechtigt für die Novemberhilfe sind Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses zwischen Bund und Länder vom 28. Oktober entweder direkt oder indirekt von den Betriebsschließungen betroffen waren. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019. Für Soloselbstständige, neu gegründete Unternehmen und Gastronomiebetriebe gibt es Sonderregelungen

Soloselbstständige erhalten gleich bei der Antragstellung eine erste Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und Betriebe bis zu 10.000 Euro.

Alle weiteren Informationen rund um die Novemberhilfe finden Sie in den FAQsexterner Link.
Eine Antragstellung ist hierexterner Link möglich.