Wertstoffhöfe

Bringsystem für Bürger

Unsere 15 Wertstoffhöfe werden vom Landkreis getragen und finanziert. Sie geben der Bevölkerung die Möglichkeit, Wertstoffe aus Haushalten ganzjährig und ortsnah abzugeben.
Die Behältnisse der Wertstoffhöfe dürfen also hier nicht als Gelegenheit missbraucht werden, um neben geeigneten Wertstoffen auch sonstige Abfälle gleich mit zu entsorgen. Das Personal vor Ort wird immer ein Auge darauf werfen, und ist gegebenenfalls berechtigt, Anlieferer abzuweisen.

Annahmebedingung:

Nur haushaltsübliche Mengen werden angenommen. Größere Mengen aus dem gewerblichen Bereich müssen abgewiesen werden.
Wertstoffe werden grundsätzlich kostenlos angenommen. Nur Altholz ist gebührenpflichtig!

Hier abgegebene Wertstoffe, insbesondere Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Metallschrott dürfen nicht an Bastler oder „Ersatzteilsucher“ zurückgegeben werden!

Was wird angenommen?

  • Metallschrott, wie z.B. Fahrräder, restentleerte Ölöfen, Heizkörper, Blechwannen
  • Elektronikschrott: nur Bildschirmgeräte und Kleingeräte
  • Altholz (gebührenpflichtig), wie z.B. Naturbelassenes Altholz, Obstkisten, Paletten, Dielen, Spanplatten, Deckenpaneele, Holzmöbel , aber kein Altholz aus dem Außenbereich
  • Altpapier und Kartonagen
  • Altfett, z.B. Frittierfett und Speiseöl
  • Verpackungen aus Kunststoff
  • Behälterglas
  • Gebrauchte CDs und DVDs
  • Gebrauchte Schuhe
  • Styropor (Verpackungsformteile, Chips)

Was wird nicht angenommen?

  • Altholz aus dem Außenbereich (siehe Hinweis zu Altholz)
  • Batterien (Handel oder Problemabfallsammlung)
  • Bauabfälle, wie z. B. Dämmstoffe, PU-Schaum, Baufolien (>Kreismülldeponie)
  • bestimmte Elektro-u. Elektronikgeräte: Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpentrockner (> Sperrmüll, Kreismülldeponie, Fa. Kirsch), Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (> Problemabfallsammlung)
  • Kunststoffe, die keine Verpackung sind, z.B. Silofolien aus der Landwirtschaft (>Restmülltonne, Restmüllsack vom Landkreis, Kreismülldeponie)
  • Problemabfälle (> Problemabfallsammlung)
  • Restmüll aus Haushalten (>Restmülltonne, Restmüllsack vom Landkreis, Kreismülldeponie)

Verpackungen – und nichts anderes!

In den entsprechenden Containern der Wertstoffhöfe werden nur Verpackungen aus Kunststoff angenommen und keine sonstigen Kunststoffmaterialien oder -gegenstände.

Dies gehört hinein:

  • Kunststoff -und Verbundverpackungen
  • Saubere Folien (Um- oder Transportverpackungen)
  • Kanister (restentleert)
  • Verpackungseimer (restentleert) (z.B. Behälter für Farbe, oder Großverpackung Lebensmittel)

Dies gehört nicht hinein:

  • PVC-Rohre
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Spielzeug aus Kunststoff
  • Gartenschläuche
  • Fahrradschläuche
  • Kunststoffwannen
  • Teppichbodenleisten
  • Rollläden, Jalousien
  • Folien aus der Landwirtschaft (Silofolien, Spargelfolien)
  • Folien aus dem Baubereich (Drainage-Noppenfolie, Estrichfolie, Dampfsperre- Folien u.s.w.)

Keine Annahme von Altholz aus dem Außenbereich!

Die Altholzverordnung unterscheidet 4 Kategorien von Altholz je nach unterschiedlicher Schadstoffbelastung. Altholz der am höchsten belasteten Kategorie IV wird nicht an den Wertstoffhöfen angenommen, es muss über die Kreismülldeponie in Karlstadt beseitigt werden.

Das wird hier nicht angenommen:

Fenster, Außentüren, Dachsparren, Dachlatten, Holzfachwerk, Jägerzäune, Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989), imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz.