Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann durch einen Unfall, eine plötzliche Krankheit oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Für diesen Fall sollte man rechtzeitig vorsorgen z.B. durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs– und Patientenverfügung. Im Vortrag wird informiert, welche Überlegungen im Vorfeld wichtig sind, auf was man dabei achten sollte und über Sonderregelungen, wie das Ehegattennotvertretungsrecht. Anmeldung erforderlich. Eintritt frei, (Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei)