Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten 

  • Die Gebühr bei der Betreuungsstelle pro Beglaubigung beträgt 10 €.
     
  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Betreuungsstelle zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
     
  • Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte das ausgefüllte, aber noch nicht unterschriebene Dokument sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Betreuungsstelle. Das bedeutet, dass die Vollmacht vor den Augen des Mitarbeiters der Betreuungsstelle unterschrieben werden soll.
     
  • Bitte beachten Sie: Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig ist! Bestehen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, so darf eine Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht nicht erfolgen!
     
  • Zweifel könnten ggf. durch die Vorlage eines ärztlichen Attests ausgeräumt werden (Bestätigung des Arztes, dass der Vollmachtgeber derzeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit uneingeschränkt in der Lage ist, eine Vollmacht zu erteilen und deren Tragweite zu erfassen).
     
  • Die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift durch die Betreuungsstelle oder den Notar bietet eine gewisse Sicherheit.