Sondernutzung Kreisstraßen

Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung), die durch einen Verwaltungsakt gestattet werden kann, kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze.

Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise das Verlegen von ober- und unterirdischer Leitungen, Kabeln, Kanälen, Aufstellen von Verkaufsständen und Werbeanlagen, etc..

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Landkreis Main-Spessart) und dem Straßenbenutzer vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine entgeltpflichtige Vereinbarung. Die Höhe des Entgeltes wurde im Herbst 2011 neu festgesetzt und kann hier eingesehen werden.

Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich bei der Tiefbauverwaltung, zu beantragen.

Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Insbesondere ist die Angabe von exakten Maßen erforderlich. Dem Antrag sind folgende Anlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Kopien der Flurkarte oder des Lageplanes
  • Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichnungen mit Bemaßung
  • Ausführungspläne
  • Fotos beziehungsweise Fotomontagen

Hinweis: Eine Ausnahme stellt der Abschluss eines Gestattungsvertrages für Werbeanlagen dar. Hier ist ein Antrag nicht erforderlich; das Verfahren läuft parallel zum Baugenehmigungsverfahren.

 

Sondernutzung an Kreisstraßen Sondernutzung an Kreisstraßen, 7 KB
Antrag
Satzung über Gebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen Satzung über Gebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen, 165 KB