Zuschüsse des Landkreises zu klimafreundlicher Heizungstechnik im Bestand

ACHTUNG! ANTRÄGE SIND NICHT MEHR MÖGLICH! Seit dem 16. April ist der Fördertopf aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.

Manch eine alte Ölheizung muss raus – entweder weil der Schornsteinfeger das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sagt, oder weil der alte Kessel immer öfter den Dienst verweigert und die Ersatzteilsituation mitunter kritisch wird. Aufgrund der überschaubaren Investition und der vertrauten Technik erscheint es dann oft nur allzu verlockend, den alten Kessel wieder durch einen neuen Ölkessel zu ersetzen; zumal wenn kein Gasanschluss vorhanden ist.

Eine moderne Pelletheizung benötigt mit Pellettank nicht mehr Platz als eine Ölheizung:

Pelletkessel mit Tank ÖkoFEN

Doch zwei Argumente sprechen entschieden gegen eine neue Ölheizung:

  • In Zeiten des auch hierzulande bereits deutlich spürbaren Klimawandels ist es äußerst fragwürdig, noch mit dem „Klimakiller“ Ölheizung zu heizen. Über 20 Jahre können im Einfamilienhaus ca. 130 Tonnen CO2-Ausstoß vermieden werden, wenn statt mit Öl mit Holz (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) geheizt wird. Das entspricht dem CO2-Ausstoß von ca. 850.000 PKW-Kilometern!
  • Öl ist endlich. Auch ist es ein wertvoller Rohstoff für andere Anwendungen (Kunststoffe etc.), der nicht zur Wärmeerzeugung verschwendet werden sollte. Mittel- bis langfristig wird Öl deshalb sehr viel teurer werden. Im Gesamtkostenvergleich über 20 Jahre schneidet eine Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizung durch den günstigeren Brennstoff und die zur Verfügung stehenden Zuschüsse oftmals besser ab als eine neue Ölheizung – auch wenn die Investition erstmal höher ist.

Deshalb hat der Kreistag auf Empfehlung des Klimaschutzmanagements beschlossen, 2019 den Austausch alter Ölheizungen durch klimafreundliche Holzheizungen und Solarthermie zu fördern. Zusätzlich zu den bundesweit abrufbaren Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt der Landkreis Eigentümern von alten Ölheizungen in Wohngebäuden Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.000 Euro, in Kombination mit Solarthermie sogar bis über 3.000 Euro. In Kombination mit dem BAFA-Zuschuss können so beispielsweise für eine neue Pellet-Brennwertheizung mit Solarthermie zur Heizungsunterstützung bis zu 13.100 Euro Zuschuss kassiert werden! Den Zuschuss zu Solarthermieanlagen gewährt  der Landkreis unabhängig davon, welche Heizung im Keller arbeitet. Die Zuschusshöhen finden Sie im einzelnen im Flyer (siehe unten).

Die Grafik zeigt eine beispielhafte Modellrechnung der jährlichen Vollkosten der unterschiedlichen Heizungstechnologien unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen:

Grafik Kostenvergelich Heizungen_LK MSP-Kohlbrecher 2019

 

Das Fördervorhaben muss bis 01.03.2020 abgeschlossen und die Förderung mit dem Landkreis abgerechnet sein. Sollten für 2020 wieder Fördermittel vom Landkreis für diesen Fördertopf bereit gestellt werden, werden Anträge von vor dem 31.12.2019, die aufgrund der vorzeitigen Ausschöpfung der Fördermittel nicht mehr berücksichtigt werden konnten, in der folgenden Förderperiode bevorzugt behandelt.

Nähere Informationen finden Sie im Flyer zur Förderung:

ACHTUNG! ANTRÄGE SIND NICHT MEHR MÖGLICH! Seit dem 16. April ist der Fördertopf aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.

Flyer Förderung Biomasse MSP 2019 Flyer Förderung Biomasse MSP 2019, 2007 KB

Hier können Sie die Formulare zur Förderung herunterladen:

Förderrichtlinie MSP Biomasse & Solarthermie 2019 Förderrichtlinie MSP Biomasse & Solarthermie 2019, 328 KB
Verwendungsnachweis MSP Biomasse & Solarthermie 2019 Verwendungsnachweis MSP Biomasse & Solarthermie 2019, 143 KB