Abteilungen und Sachgebiete

Namensänderung; Beantragung

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.


Beschreibung

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Standesamtsaufsicht, Namensrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Kreußer
Zu finden in: Zimmer Nr. 025
 Telefon: 09353 793-1410
 Fax: 09353 793-7410

 Frau Bock
 Telefon: 09353 793-1443
 Fax: 09353 793-7442