Abteilungen und Sachgebiete

Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder einer sonstigen großflächigen Gefährdungslage betroffenen Bürger und geben ihnen Verhaltenshinweise.


Beschreibung

Um die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen oder großflächigen Gefährdungslagen zu ermöglichen, verfügen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden über eigene Warnsysteme.

Dabei wird auf folgende Mittel zurückgegriffen:

  • Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk,
  • Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann,
  • Lautsprecherfahrzeuge.

Die Nutzung des Rundfunks bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Zum Teil werden für die Warnung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt. Daneben werden Lautsprecherfahrzeuge genutzt.

 

Rundfunkdurchsagen

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen sowie bei Sirenenfehlauslösungen kann es notwendig werden, die Bevölkerung überörtlich zu warnen oder zu informieren. Aus diesem Grund können die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie die Polizei über ein festgelegtes Verfahren Durchsagen über den Rundfunk veranlassen; auch Untertitelungen im Fernsehen sind möglich.

Bei den Rundfunkdurchsagen wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, welche von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahrenmitteilungen, welche zum nächstmöglichen Zeitpunkt (z.B. in den Nachrichten) über zu erwartende Gefahren, über Schadenslagen und gegebenenfalls zu erwartende Auswirkungen informieren.

Amtliche Gefahrendurchsagen oder Gefahrenmitteilungen werden in der Regel über die Einsatzzentralen der Polizei an die an den Verkehrswarndienst angeschlossenen Rundfunksender weitergegeben. Sofern es sich um Warnungen wegen Waldbrandgefahr oder Unwetter handelt, werden diese direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender gegeben.

 

Sirenensignale

In Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential werden für die Warnung der Bevölkerung neben den Rundfunkdurchsagen auch Sirenen eingesetzt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern  verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind

  • der Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
    Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen. 
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  • der Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. 
    Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer. 

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In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird die Bevölkerung in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder in den Internet-Auftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Rechtsgrundlagen

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