Abteilungen und Sachgebiete
Waffenschein; Beantragung
Beschreibung
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.
Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Voraussetzungen
Formulare
Waffen, 132 KB Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines |
Waffen, 171 KB Antrag Waffenschein |
Waffen, 104 KB Antrag Europäischer Feuerwaffenpass |
Kleiner Waffenschein, 204 KB Merkblatt |