Abteilungen und Sachgebiete

Waffenschein; Beantragung

+++Wer einen Waffenschein beim Landratsamt Main-Spessart beantragen möchte oder andere waffenrechtliche Anliegen hat, der muss sich derzeit etwas gedulden. Aufgrund des sehr hohen Antragsvolumens sowie personeller Neubesetzung ist die Waffenbehörde telefonisch bis auf Weiteres nur zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen: 
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr 
Dienstag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr 

Es wird gebeten, von häufigen telefonischen Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen und sich etwas zu gedulden. Die Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, die Anliegen möglichst zügig zu bearbeiten, was durch die Verstärkung des Teams bald wieder spürbar werden wird.+++



Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.


Beschreibung

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.

Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • Versicherung
  • bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - zu erbringen.

Formulare

Waffen Waffen, 132 KB
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Waffen Waffen, 171 KB
Antrag Waffenschein
Waffen Waffen, 104 KB
Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
Kleiner Waffenschein Kleiner Waffenschein, 204 KB
Merkblatt

 - Kosten

Waffenschein: zwischen 100 € und 500 €
Kleiner Waffenschein: zwischen 30 € und 150 €

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis einer besonderen Gefährdung
    Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z. B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Bei Kleinem Waffenschein ist keine besondere Begründung erforderlich.
  • Bedürfnisnachweis

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Waffenbehörde

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Reinhardt
Zu finden in: Zimmer Nr. 137
 Telefon: 09353 793-1141
 Fax: 09353 793-7141

 Herr Sitter
Zu finden in: Zimmer Nr. 137
 Telefon: 09353 793-1171
 Fax: 09353 793-7171

 Frau Müller
Zu finden in: Zimmer Nr. 138
 Telefon: 09353 793-1118
 Fax: 09353 793-7118