Abteilungen und Sachgebiete

Einbürgerung


Beschreibung

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:


Antragstellung

Sofern Sie Interesse an einer Einbürgerung haben, empfehlen wir Ihnen sich entweder telefonisch oder per Mail bei uns zu melden, damit wir mit Ihnen klären können, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, welche Unterlagen erforderlich sind und nach welcher Rechtsgrundlage Ihr Einbürgerungsantrag zu beurteilen ist.

Bitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Online Verfahren

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Einbürgerung - Quick-Check (Anspruchseinbürgerung)externer Link Einbürgerung - Quick-Check (Anspruchseinbürgerung), externer Link
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

 - Kosten

Pro Person: 255,00 €
Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ohne eigenes Einkommen: 51,00 €

Für Sie zuständig

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Kreußer
Zu finden in: Zimmer Nr. 025
 Telefon: 09353 793-1410
 Fax: 09353 793-7410

 Frau Kippes
Zu finden in: Zimmer Nr. 025
 Telefon: 09353 793-1441
 Fax: 09353 793-7441