Abteilungen und Sachgebiete
Einbürgerung
Beschreibung
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:
- Anspruchseinbürgerung
- Ermessenseinbürgerung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland
Antragstellung
Sofern Sie Interesse an einer Einbürgerung haben, empfehlen wir Ihnen sich entweder telefonisch oder per Mail bei uns zu melden, damit wir mit Ihnen klären können, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, welche Unterlagen erforderlich sind und nach welcher Rechtsgrundlage Ihr Einbürgerungsantrag zu beurteilen ist.
Bitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online Verfahren
Einbürgerung - Quick-Check (Anspruchseinbürgerung), Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde. |
- Kosten
Pro Person: 255,00 €
Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ohne eigenes Einkommen: 51,00 €