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Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit


Beschreibung

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Nähere Informationen: www.bayernportal.de/externer Link

Online Verfahren

00_Schild-Digitales-Amt

Deutsche Staatsangehörigkeit, Verzicht externer Link Deutsche Staatsangehörigkeit, Verzichtexterner Link
Sie haben mehrere Staatsangehörigkeiten und möchten auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten? Hier können Sie online den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären.

 

 - Kosten

Staatsangehörigkeitsausweis: 51,00 EUR.
Negativbescheinigung beträgt: 51,00 EUR.

Für Sie zuständig

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt