Abteilungen und Sachgebiete

Ausbau von Gewässern sowie Anlagen im 60-Meter-Bereich eines Gewässers


Beschreibung

Der Ausbau von Gewässern (§§ 67, 68 WHG) bedarf einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung. Durch den Ausbau wird das vorhandene Gewässersystem in mehr oder weniger weitem Umfang durch Schaffung eines neuen Dauerzustandes verändert. Die dauerhafte Veränderung ist Wesensmerkmal des Ausbaus. Hierdurch grenzt sich der Gewässerausbau vom Gewässerunterhalt ab.

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern können schädliche Gewässerveränderungen herbeiführen und sich nachteilig auf die Strömungs- und Abflussverhältnisse, die wasserführende Beschaffenheit der Ufer, die Gewässerökologie sowie die Gewässerbenutzung und –unterhaltung sowie den –ausbau auswirken. Umgekehrt können auch Gefahren und Nachteile vom Gewässer für solche Anlagen ausgehen. Daher bedürfen die Errichtung sowie die wesentliche Änderung und Stilllegung dieser Anlagen der Genehmigung nach § 36 WHG i. V. m. Art. 20 BayWG.  

Für Sie zuständig

Wasserrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Kaufmann
Bereich Karlstadt
Zu finden in: Zimmer Nr. 233
 Telefon: 09353 793-1229
 Fax: 09353 793-7229

 Herr Weber
Bereich Marktheidenfeld und Lohr
Zu finden in: Zimmer Nr. 232
 Telefon: 09353 793-1234
 Fax: 09353 793-7234

 Frau Werner-Rätz
Bereich Gemünden
Zu finden in: Zimmer Nr. 233
 Telefon: 09353 793-1263
 Fax: 09353 793-7263