Abteilungen und Sachgebiete

Stau- und Triebwerksanlagen


Beschreibung

Die Errichtung und der Betrieb von Stau- und Triebwerksanlagen bedürfen wasserrechtlicher Gestattungen nach §§ 8, 14 oder 15 WHG, §§ 67, 68 WHG. Die Überwachung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33-35 WHG) obliegt ebenfalls der Kreisverwaltungsbehörde.  

Für Sie zuständig

Wasserrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Schraut
Zu finden in: Zimmer Nr. 235
 Telefon: 09353 793-1235
 Fax: 09353 793-7235