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Immissionsschutz; Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das Regelwerk des Emissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen betrachtet.


Beschreibung

Überwachung

Für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die der IE-RL unterliegen, ist von der Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm zu veröffentlichen. Das Überwachungsprogramm für die betroffenen Anlagen im Landkreis Main-Spessart sowie nähere Informationen finden Sie hier:


Die unten aufgeführten und in Anlage 1 zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Main-Spessart für den Bereich Immissionsschutz genannten Anlagen werden im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Main-Spessart betrieben und unterfallen dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industrieemissionen IE-RL. 

Bei diesen Anlagen sind gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG grundsätzlich die Genehmigungsbescheide (mit Ausnahme in Bezug genommener Antragsunterlagen und des Berichts über den Ausgangszustand) sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts öffentlich im Internet bekannt zu machen. 

Sofern nicht hier veröffentlicht, wurden die für den Betrieb nach § 4 BImSchG jeweils erforderlichen Genehmigungen bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und werden daher selbst nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG. Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen. 

Detaillierte Informationen zu den BVT-Schlussfolgerungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes. BVT-Merkblätter und Durchführungsbeschlüsse zum Download | Umweltbundesamtexterner Link
 

Veröffentlichte Bescheide nach § 10 Abs. 8a BImSchG

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.

Einschlägiges BVT-Merkblatt: Abfallbehandlungexterner Link

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.

Einschlägiges BVT-Merkblatt: Abfallbehandlungexterner Link

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.

Einschlägiges BVT-Merkblatt: Abfallbehandlungexterner Link

Für Sie zuständig

Immissionsschutz

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Baumgart
Zu finden in: Zimmer Nr. 237
 Telefon: 09353 793-1238
 Fax: 09353 793-7238

 Herr Gimber
Zu finden in: Zimmer Nr. 239
 Telefon: 09353 793-1209
 Fax: 09353 793-7209

 Frau Hoffmann Ortiz
Zu finden in: Zimmer Nr. 239
 Telefon: 09353 793-1292
 Fax: 09353 793-7292

 Frau J. Müller
Zu finden in: Zimmer Nr. 236
 Telefon: 09353 793-1246
 Fax: 09353 793-7246

 Frau Neubauer
 Telefon: 09353 793-1291
 Fax: 09353 793-7291

 Herr Seidel
Zu finden in: Zimmer Nr. 239
 Telefon: 09353 793-1293
 Fax: 09353 793-7293

 Frau Volkmuth
Zu finden in: Zimmer Nr. 240
 Telefon: 09353 793-1279
 Fax: 09353 793-7279

 Frau Zink
Zu finden in: Zimmer Nr. 237
 Telefon: 09353 793-1248