Abteilungen und Sachgebiete
Führerschein; Verlängerung des EU-Kartenführerscheins
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, bleiben bis 18. Januar 2033 gültig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt. Sollte jedoch zwischenzeitlich eine neue Klasse erworben oder eine Ersatzausstellung (z. B. wegen Verlust) erforderlich werden, so kommt es zu der Befristung des neuen Führerscheins auf 15 Jahre.
Fristen
Der Kartenführerschein sollte mindestens 4 Wochen vorher beantragt sein, damit das Weiterbestehen der betreffenden Fahrberechtigung gesichert ist.
- Kosten
ca. 30 Euro
bei Eilbestellung per Express: zusätzlich 20 Euro
bei Versand nach Hause: zusätzlich 6,00 Euro
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch beträgt etwa zwei bis drei Wochen. Es ist eine Einbestellung per Express möglich. Die Lieferzeit beträgt drei Werktage.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hier> einen Termin.
Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>
Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |