Abteilungen und Sachgebiete
Eigenwohnungen; Förderung
Beschreibung
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5% Zins).
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Voraussetzungen
Fristen
keine
Formulare
Online Verfahren
- Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Wohnungsbauförderung
Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |
E-Mail: Wohnungsbaufoerderung@Lramsp.de