Abteilungen und Sachgebiete

Eigenwohnungen; Förderung

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).


Beschreibung

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5% Zins).

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf höchstens beim Bau und Ersterwerb 30 v.H. und beim Zweiterwerb 40 v.H. der förderfähigen Kosten betragen.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.


Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Fristen

keine

Online Verfahren

 - Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link

verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Wohnungsbauförderung

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Herr Schwab
Zu finden in: Zimmer Nr. 222
 Telefon: 09353 793-1273
 Fax: 09353 793-7273

 Frau Christ
Zu finden in: Zimmer Nr. 221
 Telefon: 09353 793-1278
 Fax: 09353 793-7278