Abteilungen und Sachgebiete

Lebensmittelhygiene; Eigenkontrollsysteme nach dem HACCP-Konzept

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung:

Bereich Gemünden I
Bereich Lohr II
Bereich Karlstadt III
Bereich Marktheidenfeld IV
Bereich Zellingen V

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung, 422 KB

Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dies erfolgt durch ein geeignetes Eigenkontrollsystem, das der Überwachung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung unterliegt.


Beschreibung

Sinn und Zweck der betriebseigenen Kontrollen und Maßnahmen nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist es, die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch chemische, biologische oder physikalische Einflüsse zu verhindern.

Dazu hat jeder Betrieb ein Konzept zu erstellen, das der Gefahrenidentifizierung, -bewertung und -abwehr dient und der zuständigen Behörde (Kreisverwaltungsbehörde) Nachweise zu erbringen. Die Dokumente sind auf aktuellen Stand zu halten und aufzubewahren (Art 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.  Dabei berücksichtigt die zuständige Behörde die Art und Größe des Lebensmittelunternehmens.

Das Konzept soll folgenden Grundsätzen genügen:

  • Analyse der Gefahren in Produktions- und Arbeitsabläufen
  • Identifizierung der Punkte in den Prozessen, an denen Gefahren auftreten können
  • Festlegung der für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte
  • Festlegung und Durchführung wirksamer Sicherungsmaßnahmen
  • Überwachung dieser Sicherungsmaßnahmen
  • Überprüfung der Gefahrenanalyse, der kritischen Punkte und der Sicherungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen
  • Pflicht zur Dokumentation des Vorgehens 

In diesem Rahmen stellen die Grundsätze des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Point) eine Möglichkeit dar, vorbeugenden Gesundheitsschutz zu betreiben. Nach dem HACCP-Konzept sind zunächst mögliche Gesundheitsgefahren und die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens festzustellen (Hazard Analysis). Im Anschluss daran sind anhand der gewonnenen Ergebnisse Maßnahmen festzulegen, mit denen sich die Gefährdungen der menschlichen Gesundheit vermeiden oder verringern lassen (Critical Control Point).

Für Sie zuständig

Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Back
Bereich Gemünden I
 Telefon: 09353 793-1819

 Herr Wagenpfahl
Bereich Lohr II
 Telefon: 09353 793-1821

 Herr Kunert
Bereich Karlstadt III
 Telefon: 09353 793-1823

 Herr Langner
Bereich Marktheidenfeld IV
 Telefon: 09353 793-1822

 Frau Löser
Bereich Zellingen V
 Telefon: 09353 793-1820