Abteilungen und Sachgebiete
Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Landratsamt empfohlen.
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Wohnungsbauförderung
Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |
E-Mail: Wohnungsbaufoerderung@Lramsp.de