Abteilungen und Sachgebiete

Abschleppfahrzeug; Zulassung zum Straßenverkehr

Abschleppfahrzeuge werden zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen.


Beschreibung

Die Zulassung des Abschleppfahrzeugs ist erforderlich. Sie erfolgt über die Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle). Diese erstellt die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher Kfz-Schein und -Brief), teilt ein Kennzeichen zu und siegelt die Kennzeichenschilder mit Plaketten.

Je nach Fahrzeug sind u.U. weitere Genehmigungen erforderlich (Ausnahmegenehmigungen von den Bauvorschriften der StVZO siehe unter "Verwandte Themen"). Sie werden im Zuge der Zulassung von der Zulassungsbehörde oder vor Zulassung von der örtlich zuständigen Bezirksregierung erteilt. Die Klärung der Zuständigkeit kann über die Zulassungsbehörde erfolgen.

Fristen

Im Regelfall keine.

 - Kosten

Für einen einfachen Zulassungsvorgang (ohne Erteilung von Ausnahmegenehmigungen) ist mit Kosten von ca. 50 bis 100 € zu rechnen.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage

Für Sie zuständig

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-1433

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Marktheidenfeld

Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-3100

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Lohr

Schlossplatz 2
97816 Lohr a.Main

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-2100