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Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.


Beschreibung

Mit der Außerbetrebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.

Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren.

Seit 1.1.2015 können Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.

Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden ab 1.1.2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.

Fristen

Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises  eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.

Formulare

Vollmacht für Beauftragten Vollmacht für Beauftragten, 171 KB
Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges

Online Verfahren

 - Kosten

Außerbetriebssetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks: 15,90 Euro

Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 Euro

zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 Euro), bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
    Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung wird durch Entfernen der Abdeckung ein entsprechender Hinweis freigelegt.
  • Amtliche(s) Kennzeichen

Für Sie zuständig

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-1433

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Marktheidenfeld

Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-3100

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Lohr

Schlossplatz 2
97816 Lohr a.Main

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-2100