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Schuleingangsuntersuchung (SEU) und Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

Hinweis zur Schuleingangsuntersuchung für die Einschulung 2021/2022

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann die Schuleingangsuntersuchung in diesem Jahr leider nicht in gewohnter Weise stattfinden. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ist dennoch bestrebt, alle Familien mit schulpflichtigen Kindern bestmöglich zu unterstützen.

Falls die Vorsorgeuntersuchung U9 nachweislich bereits durchgeführt wurde, kann in diesem Jahr der für die Schuleinschreibung notwendige rote „Mitteilungsbogen für die Schule“ auch ohne die Durchführung einer Schuleingangsuntersuchung ausgestellt werden.
Alle betroffenen Familien bekommen die für ihr Kind zutreffenden Informationen in den kommenden Wochen per Post zugesendet.

Diese Regelung betrifft folgende Kinder:
- alle Kinder, die zwischen 01.10.2014 und 30.09.2015 geboren sind, auch wenn die Nutzung des Einschulungskorridors geplant ist
- Kinder, die zwischen 01.10.2015 und 31.12.2015 geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen


Gemäß Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) findet für Kinder in den zwei Jahren vor ihrer Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe auf Einladung des Gesundheitsamtes die Schuleingangsuntersuchung statt.


Beschreibung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder in Bayern gesetzlich verpflichtend. Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festzustellen. Im Rahmen der Untersuchung können Eltern beraten werden, um bei Bedarf die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit für erforderliche Maßnahmen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung des Kinds zu nutzen. Die Schuleingangsuntersuchung ist somit nicht nur Verpflichtung, sondern für Kinder und Eltern auch eine Chance.

Reform der Schuleingangsuntersuchung in Bayern:

Nach einer vierjährigen Projektphase (Pilotprojekt „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter- GESiK“), an der auch der Landkreis Main-Spessart teilgenommen hat, wird in Bayern aktuell die Schuleingangsuntersuchung reformiert. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der Pilotphase werden durch die Reform nun nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Zeitpunkt der Untersuchung um ein Jahr vorverlegt (in das Jahr vor dem Vorschuljahr) und der Untersuchungsumfang erweitert.

Die Umstellung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung erfolgt bayernweit und auch im Landkreis Main-Spessart ab Herbst 2019 über einen Zeitraum von mehreren Jahren. In diesem Übergangszeitraum werden sowohl die herkömmliche Schuleingangsuntersuchung (SEU) als auch die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) parallel durchgeführt. Jedes Kind nimmt nur an einer der beiden Untersuchungen teil. Unabhängig vom Untersuchungszeitpunkt wird ihr Kind jedoch nicht früher eingeschult. Kinder, die nicht bereits zur reformierten Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung eingeladen werden, werden im Folgejahr zur bisherigen, herkömmlichen Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Unterschiede zwischen SEU und rSEU:

Alle Kinder erhalten ein standardisiertes Entwicklungsscreening durch eine Fachkraft für Sozialmedizin. Hier wird unter anderem die sprachliche und feinmotorische Entwicklung überprüft als wichtige Voraussetzung für das spätere Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Die medizinische Vorgeschichte des Kindes wird erfasst, sowie das Vorsorgeheft und der Impfausweis kontrolliert. Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird ebenso getestet.

Der Untersuchungsumfang der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ist deutlich erweitert. Zusätzlich werden unter anderem das Zahlen- und Mengenverständnis, die visuelle Wahrnehmung und die Grobmotorik überprüft.

Schulärztliche Untersuchung:

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Bei der Untersuchung werden die Kinder körperlich untersucht und der Entwicklungsstand erfasst. Auch wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei den Früherkennungsuntersuchungen Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Für Sie zuständig

Gesundheitspflege für Kinder und Jugendliche

Gesundheitsamt

Rudolph-Glauber-Straße 28
97753 Karlstadt


Gesundheitspflege für Kinder und Jugendliche

Gesundheitsamt

Baumhofstraße 95
97828 Marktheidenfeld


Gesundheitspflege für Kinder und Jugendliche

Gesundheitsamt

Bürgermeister-Keßler-Platz 4
97816 Lohr a.Main


Ihre Ansprechpartner
 Frau Dr. Lange
Kinderärztin
 Telefon: 09353 793-1604
 Fax: 09353 793-7604

 Frau Kröner
Fachkraft für Sozialmedizin
 Telefon: 09353 793-1615
 Fax: 09353 793-7625