Abteilungen und Sachgebiete

Personensorge, Beratung und Unterstützung bei Ausübung


Beschreibung

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Allein erziehende Elternexterner Link), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Die Beratung soll dem allein erziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z.B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Für Sie zuständig

Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Langgasse 12
97753 Karlstadt

 Telefon: 09353 793-1580
 Internet: Homepageexterner Link