Abteilungen und Sachgebiete

Lebensmittelüberwachung; Betriebs- und Produktkontrollen

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung:

Bereich Gemünden I
Bereich Lohr II
Bereich Karlstadt III
Bereich Marktheidenfeld IV
Bereich Zellingen V

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung, 422 KB

Der Verbraucher erwartet von Hersteller und Handel, dass ihm Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände (von Babyschnuller und Textilien bis zu Verpackungsmaterial) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich, sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.


Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass die Unternehmen ihrer primären Verantwortung für ihre Produkte nachkommen und alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen das Lebensmittelrechts und das Tabakrecht geahndet werden.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden). Dort stehen 476 Stellen für Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen zur Verfügung (Stand: 31.12.2012).

Als Lebensmittelkontrolleur oder Lebensmittelkontrolleurin darf eingesetzt werden, wer die einschlägige Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, oder kosmetische Mittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte.

Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in  Betrieben, die Lagerbedingungen für verschiedene Produkte, die korrekte Abfallentsorgung, die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) halbjährlich einen Probenplan. In die risikoorientierte Probenplanung fließen z. B. Überlegungen über die Häufigkeit des Verzehrs eines Lebensmittels, seine Verbreitung (Grundnahrungsmittel) und seine Verderblichkeit (z. B. rohes Fleisch und roher Fisch) ein. Darüber hinaus werden am LGL „außerplanmäßige Proben“ untersucht. Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß vorliegt), Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu verifizieren) oder Beschwerdeproben, die von Verbrauchern bei der Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: Anordnung eines Verkehrsverbotes, einer Rücknahme oder eines Rückrufes des betroffenen Produkts, eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder eine Betriebsstilllegung. Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In letzterem Fall gibt die Kreisverwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.

Voraussetzungen

Vom Bürger keine. Die staatliche Lebensmittelüberwachung wird bei Verdacht nach bestimmten Probenplänen oder auf Beschwerde hin tätig.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde mit Bezeichnung des Produkts und des Geschäfts
  • Ablieferung des Produkts wenn möglich

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Back
Bereich Gemünden I
 Telefon: 09353 793-1819

 Herr Wagenpfahl
Bereich Lohr II
 Telefon: 09353 793-1821

 Herr Kunert
Bereich Karlstadt III
 Telefon: 09353 793-1823

 Herr Langner
Bereich Marktheidenfeld IV
 Telefon: 09353 793-1822

 Frau Löser
Bereich Zellingen V
 Telefon: 09353 793-1820