Abteilungen und Sachgebiete
Kinder- und Jugendhilfe
Beschreibung
Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
- Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.
Als wichtigste Rechte und Leistungen kommen in Betracht:
Angebote zur Förderung an Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche, Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).
Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände u.a.) www.stmas.bayern.de/jugend/index.php
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/jugend/konz-schutzkiju.pdf