Abteilungen und Sachgebiete
Jugendhilfeplanung
Beschreibung
Die Jugendhilfe hat die Zielsetzung, durch ein möglichst vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen darauf hinzuwirken, dass Kinder, Jugendliche und Familien Kontakte erhalten und pflegen können, dass junge Menschen vor und in gefährdenden Lebenssituationen geschützt werden und dass die Eltern familiäre Aufgaben und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Alle Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen im Landkreis und deren Lebenssituation.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche und Interessen der Adressaten berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beteiligt die Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie im Jugendhilfeausschuss zu hören.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung ermitteln die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte den Bedarf und legen die Maßnahmen auf Grundlage der örtlichen Bedarfsplanung fest. Die Gemeinden sollen dabei die Bedürfnisse von Eltern und Kindern regelmäßig differenziert ermitteln.