Abteilungen und Sachgebiete

Grundstückswerte; Kaufpreissammlung; Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart führt Kaufpreissammlungen.


Beschreibung

Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterlagen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung. Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über der Wert bebauter und unbebauter Grundstücke.

Voraussetzungen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

 - Kosten

Kosten, bayernweit: Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.

Für Sie zuständig

Gutachterausschuss

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Müller
Zu finden in: Zimmer Nr. 223
 Telefon: 09353 793-1264
 Fax: 09353 793-7264