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Eltern- und Familienbildung am Wochenende


Beschreibung

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern und bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.

Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Tageskurse am Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.

Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie darf für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind) 15.600 €, für beide Eltern (mit einem Kind) 17.400 €, für jedes weitere Kind 4.800 € nicht übersteigen.

Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie bzw. der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe (Lebensunterhalt, Hilfe zum) oder Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bezieht.

Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag 23,50 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind und 26,50 € für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.

Für Tageskurse am Wochenende werden von den Veranstaltern sozialverträgliche Kostenbeiträge erhoben.

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern für Beratung und Durchführung der Angebote

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchsexterner Link
(fakultatives) Widerspruchsverfahren, verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
 Frau Friedl
 Telefon: 09353 793-2511
 Fax: 09353 793-7933