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Brexit, Informationen


Beschreibung

 
Das „Gesetz zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht“ ist am 24.11.2020 in Kraft getreten.

Aktuelle Informationen zu Ihrem Aufenthaltsrecht ab 01.01.2021 finden Sie unter folgendem Link: www.bmi.bund.de/brexit.infoexterner Link in deutscher Sprache bzw. unter dem Link: www.bmi.bund.de/brexit-info-enexterner Link in englischer Sprache.

Auf der deutschsprachigen Seite steht zudem bereits eine PDF-Broschüre, die Sie herunterladen können. Die entsprechende englischsprachige PDF-Broschüre ist ebenfalls abrufbar.

Ab sofort können britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die bereits im Landkreis Main-Spessart wohnen oder die bis zum Ende des Übergangszeitraums (bis 31.12.2020) ihren Wohnsitz im Landkreis Main-Spessart genommen haben, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Das Formblatt „Aufenthaltsanzeige Briten“ ist unten im Formularbereich zu finden.

Sie können diese Aufenthaltsanzeige ausdrucken, ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen an die Ausländerbehörde senden. Sie können jedoch auch abwarten, bis wir uns bei Ihnen melden.

Bis Mitte Januar 2021 werden alle britischen Staatsangehörigen, die zum Stichtag 31.12.2020 im Landkreis Main-Spessart gemeldet sind von uns angeschrieben und gebeten, ihren Aufenthalt sowie den ihrer Familienangehörigen anzuzeigen. Das Formular „Aufenthaltsanzeige Briten“ werden wir dem Schreiben beilegen. 

Falls Sie keinen Brief erhalten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an Auslaenderamt@Lramsp.de

Die Aufenthaltsanzeige soll dann bis 30.06.2021 an die Ausländerbehörde zurückgesandt werden.

Nach Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erstellt werden, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“. Für jeden eAT werden die biometrischen Daten des Inhabers/der Inhaberin benötigt (biometrisches Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift). Für die Aufnahme dieser Biometriedaten müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sie benötigen hierzu einen individuellen Termin, der zu gegebener Zeit mit Ihnen vereinbart werden wird.
Auch werden wir Ihnen noch mitteilen, welche Nachweise wir von Ihnen konkret benötigen und wann Sie diese vorlegen müssen (z.B. gültiger Reisepass).

Hinweis für Arbeitgeber
Hier finden Sie einen Flyer für Arbeitgeber mit Informationen zu Brexit und Erwerbstätigkeit. Der Flyer enthält den Hinweis, dass britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die bereits vor dem 31.12.2020 legal gearbeitet haben, auch weiterhin arbeiten dürfen. Nach dem 30.06.2021 (zuzüglich einer evtl. Bearbeitungsfrist) sollten die Arbeitgeber sich das Aufenthaltsrecht nachweisen lassen. Britische Staatsangehörige, die erst nach dem 31.12.2020 nach Deutschland einreisen, sind als Drittstaatsangehörige zu behandeln und benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel.

Allgemeine Informationen zum Brexit sowie umfassende Antworten zu den Auswirkungen des Brexits finden Sie auf der Webseite des BMI unter folgendem Link:

www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.htmlexterner Link

Außerdem gibt es folgende weitere Informationen auf der offiziellen Informationsseite der britischen Behörden für britische Bürger in Deutschland:

www.gov.uk/guidance/living-in-germanyexterner Link

Unterstützungsangebot für britische Staatsangehörige mit speziellem Unterstützungsbedarf
Das UK Nationals Support Fund (UKNSF) stellt in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Deutschland in Bayern ein Unterstützungsangebot für britische Staatsangehörige zur Verfügung. Zielgruppe sind britische Staatsangehörige, die möglicherweise speziellen Unterstützungsbedarf haben (z.B. Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, Sprachbarrieren, eingeschränkter Lese- und Schreibkompetenz oder eingeschränkten technischen Möglichkeiten).

Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre des UK Nationals Support Fund (UKNSF)

Broschüre des UK Nationals Support Fund (UKNSF)

sowie auf der Website von IOM in deutscher und in englischer Sprache unter http://germany.iom.int/de/uknsf-unterstuetzungsprogrammexterner Link
 

Für Sie zuständig

Ausländer- und Asylrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Blum
Bereich A-Ali
Zu finden in: Zimmer Nr. 026
 Telefon: 09353 793-1471
 Fax: 09353 793-7491

 Herr Hahn
Bereich Alj-Di
Zu finden in: Zimmer Nr. 028
 Telefon: 09353 793-1411
 Fax: 09353 793-7411

 Frau Bock
Bereich Dj bis J
 Telefon: 09353 793-1443
 Fax: 09353 793-7442

 Frau Stenger
Bereich K-P
Zu finden in: Zimmer Nr. 027
 Telefon: 09353 793-1429
 Fax: 09353 793-7429

 Frau Gottsmann
Bereich Q-Z
Zu finden in: Zimmer Nr. 029
 Telefon: 09353 793-1431
 Fax: 09353 793-7431

 Frau Heppenstiel
Bereich Q-Z
Zu finden in: Zimmer Nr. 029
 Telefon: 09353 793-1431
 Fax: 09353 793-7461