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Bodenschutz- und Altlastenrecht; Vollzug
Beschreibung
Der Boden ist – neben dem Wasser und der Luft – die wesentliche Grundlage unseres Ökosystems.
Das Ziel des Bodenschutzrechtes ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder gegebenenfalls wiederherzustellen.
Der Schwerpunkt liegt hierbei vor allem auf der Sanierung von Altlasten. Dies sind Altstandorte und Altablagerungen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Privatleute werden mit Altlasten beziehungsweise Altlastenverdachtsflächen hauptsächlich bei einem Kauf oder bei einer Vermietung von Gewerbegrundstücken konfrontiert. Gewerbetreibende berührt diese Thematik bisweilen bei einer Übernahme oder bei einer Umnutzung von Firmengeländen.
Die Rechtsgrundlagen des Bodenschutzrechtes bilden insbesondere die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Freistaates Bayern sowie die Altlastenverordnung:
- Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt vor allem die Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen und bestimmt Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Vorsorge und Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten.
- Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung, insbesondere mit ihren Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerten für Schadstoffe.
- Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) legt die sachliche Zuständigkeit innerhalb Bayerns fest (die Untere Bodenschutzbehörde befindet sich beim Landratsamt Main-Spessart, unterstützt u. a. durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg sowie das Staatliche Gesund-heitsamt). Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen für ein Bodeninformationssystem sowie das Altlastenkataster geschaffen.